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Informationen
Vorschriften beim Betreten des Schiessstandes
Karabiner: Verschluss offen, gesichert und Magazin entfernt.
Sturmgewehr 57: Gesichert, Ladeanzeiger tief, Seriefeuersperre auf weiss und Magazin entfernt.
Sturmgewehr 90: Gesichert, Verschluss offen, Seriefeuersperre auf weiss und Magazin entfernt.
Standard- und Freigewehr: Gesichert, Verschluss offen und Magazin oder Einzellademulde entfernt.
Um die Sicherheit zu gewähren, sind die Schützen angehalten, diese Vorschriften zwingend einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ist der Schützenmeister berechtigt, fehlbare Schützen aus dem Stand zu weisen.